Ausschreibungs-ID:
fb01-0013-wmz-2026
Eintrittstermin: nächstmöglich
Bewerbungsfrist: 06.09.2026
Entgeltgruppe: E 13 TV-H
Befristung:
3 Jahre
Umfang: Teilzeit (75 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Professur für Öffentliches Recht und Recht der Digitalisierung, Prof. Dr. Johannes Buchheim, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet auf drei Jahre, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind, eine drittmittelfinanzierte Teilzeitstelle (75 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt bis Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Es handelt sich um eine befristet zu besetzende Qualifizierungsstelle zur Promotion (für Doktorandinnen) bzw. zum Erwerb weiterer wissenschaftlicher Kompetenzen (für Postdoktorandinnen; z. B. zur Vorbereitung auf eine nachfolgende Qualifikationsphase). Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG.
Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung wird erwartet.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung unbedingt auf der Seite -dis.de über das Forschungsprojekt sowie über das DFG-Schwerpunktprogramm „Rethinking Disinformation“, dem das Forschungsprojekt angehört.
Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stelle für Hochschuldidaktik.
Kontakt für weitere Informationen Prof. Dr. Johannes Buchheim
+49 6421-28 23151
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen (Anschreiben, Motivationsschreiben unter Bezugnahme auf das Forschungsprojekt und das Schwerpunktprogramm, Lebenslauf, Zeugnis über den Studienabschluss, ggfs. Abiturzeugnis und weiteren relevanten Nachweisen) bis zum 06.09.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.