Ausschreibungs-ID:
fb09-0015-wmz-2026
Eintrittstermin: 01.11.2026
Bewerbungsfrist: 12.07.2026
Entgeltgruppe: E 13 TV-H
Befristung:
3 Jahre
Umfang: Teilzeit (50 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Germanistik und Kunstwissenschaften, Institut für Deutsche Philologie des Mittelalters, ist im von der Akademie der Wissenschaften und der Literatur | Mainz getragenen Projekt ‚Handschriftencensus.de‘ befristet auf 3 Jahre, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind, eine drittmittelfinanzierte Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
zu besetzen (Arbeitsort ist Marburg). Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Im Projekt ‚Handschriftencensus.de‘ wird die gesamte deutschsprachige Handschriftenüberlieferung des Mittelalters erfasst und in einer Online-Forschungsdatenbank erschlossen.
Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG.
Die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung wird erwartet.
Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stelle für Hochschuldidaktik.
Kontakt für weitere Informationen Prof Dr. Nathanael Busch & Prof. Dr. Jürgen Wolf
+49 6421-28 24619
buschn@uni-marburg.de / Juergen.wolf@uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 12.07.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.