Ausschreibungs-ID:
fb04-0015-wmz-2026
Eintrittstermin: 01.10.2026
Bewerbungsfrist: 31.05.2026
Entgeltgruppe: E 13 TV-H
Befristung:
3 Jahre
Umfang: Teilzeit (50 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Psychologie, Arbeitsgruppe Psychologische Diagnostik, ist zum 01.10.2026 befristet auf drei Jahre, soweit keine Qualifizierungsvorzeiten anzurechnen sind, eine Teilzeitstelle (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
In der Arbeitsgruppe Psychologische Diagnostik am Fachbereich Psychologie beschäftigen wir uns schwerpunktmäßig mit gesellschaftlich hoch relevanten Themen wie Sexismus, Rassismus und Vorurteilen, deren Erfassung mittels quantitativer und qualitativer Methoden, der Entwicklung diagnostischer Verfahren sowie kriminalpsychologischen Fragestellungen. Das Promotionsprojekt soll im Bereich Sexismus angesiedelt sein.
Im Rahmen der übertragenen Aufgaben wird die Möglichkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit geboten, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung dient. Die Befristung richtet sich nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG.
Wir erwarten die Bereitschaft zur eigenen wissenschaftlichen Qualifizierung im Rahmen eines Promotionsprojekts im Bereich Sexismus, das sowohl im Grundlagen- als auch im Anwendungsbereich angesiedelt sein kann.
Die Philipps-Universität unterstützt die professionelle Entwicklung von Nachwuchswissenschaftler*innen, z. B. durch das fachbereichseigene Mentoringprogramm sowie durch die Angebote der Marburg Research Academy (MARA), des International Office und der Stelle für Hochschuldidaktik.
Kontakt für weitere Informationen Prof. Dr. Sarah Teige-Mocigemba
+49 6421-28 23640
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. im Sinne des § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 31.05.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.