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Universität Marburg

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Vollzeit
Marburg
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Ausschreibungs-ID:
fb20-0051-mrta-2026


Eintrittstermin: nächstmöglich

Bewerbungsfrist: 26.04.2026

Entgeltgruppe: E 8 TV-H

Befristung:
unbefristet

Umfang: Vollzeit


Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.

Am Fachbereich Medizin, Medizinisches Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Röntgenabteilung, Direktor Prof. Dr. Dr. Rainer Lutz, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Medizinisch-technischer Röntgenassistentin (MTRA)

zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt je nach Qualifikation und Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages des Landes Hessen.

Ihre Aufgaben:

  • Anfertigung von fachspezifischen Röntgenbildern (Zahnfilme, Orthopantomogramm, Schädelspezialprojektionen)
  • Dokumentation und Archivierung der Röntgenaufnahmen
  • Teilname an der Ausbildung der Studierenden im Rahmen der Röntgeneinstellkurse für Studierende der Zahnheilkunde mit selbstständiger Durchführung

Ihr Profil:

  • abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum MTRA
  • ausgewiesene Kenntnisse im Umgang mit aktuellen digitalen Aufnahmeverfahren im Fachgebiet
  • Durchführung der Maßnahmen der Qualitätssicherung hinsichtlich der zahnärztlichen und ärztlichen Konstanzprüfungen
  • Berherrschung der Strahlenschutzgesetze

Wir bieten:

  • ein interessantes und breites Arbeitsspektrum
  • Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
  • kostelose Nutzung des ÖPNV in Hessen (Landesticket)

Kontakt für weitere Informationen Prof. Dr. Dr. Rainer Lutz

+49 6421-58 63239

mkg@med.uni-marburg.de


Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit sowie eine Reduzierung der Arbeitszeit sind grundsätzlich möglich. im Sinne des SGB IX (§ 2 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.

Bitte bewerben Sie sich bis zum 26.04.2026 ausschließlich über den untenstehenden Bewerbungs-Button.