Im Jahr 1991 gegründet, hat sich die Universität Potsdam in der Wissenschaftslandschaft fest etabliert und sich zu einem herausragenden Wirtschaftsfaktor und Entwicklungsmotor für die Region entwickelt. Sie ist drittmittelstark, mehrfach prämiert in der Lehre, verfügt über eine serviceorientierte Verwaltung und wurde als familienfreundlich ausgezeichnet. Rund 20.000 Studierende und 3.000 Beschäftigte arbeiten an drei Standorten – Am Neuen Palais, Griebnitzsee und Golm – an einer der am schönsten gelegenen akademischen Einrichtungen Deutschlands.
In der Digital Engineering Fakultät der Universität Potsdam sind im Rahmen gemeinsamer Berufungsverfahren mit dem Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH (HPI) zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professuren nach dem Jülicher oder Thüringer Modell zu besetzen:
Das Hasso-Plattner-Institut (HPI), 1998 von SAP-Mitbegründer Prof. Hasso Plattner gegründet, ist Deutschlands Exzellenzzentrum für Digital Engineering. Im Jahr 2017 gründeten das HPI und die Universität Potsdam gemeinsam die Digital Engineering Fakultät (DEF) – die einzige privat finanzierte Fakultät an einer staatlichen Universität in Deutschland. In den kommenden Jahren werden wir unser Forschungsprofil in sechs Clustern weiter ausbauen – Data and AI, Digital Health, Foundations, Security, Systems und Business sowie Society – mit dem Ziel, das HPI als eine der führenden universitären Informatikeinrichtungen Europas zu positionieren. Wir bieten ein innovatives und personalisiertes Lernumfeld für mehr als 1.000 Bachelor-, Master- und PhD-Studierende und fördern einen kooperativen, inklusiven Arbeitsplatz für Wissenschaftler/innen und Mitarbeitende.
Im Rahmen ihrer Wachstumsinitiative suchen das HPI und die DEF zehn neue Kolleginnen und Kollegen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, wenn Sie kürzlich Ihre herausragende Dissertation abgeschlossen und bereits weitere Publikationen vorgelegt haben (W1) oder wenn Sie bereits seit einiger Zeit als Postdoc tätig sind und idealerweise bereits ein Forschungsteam leiten (W2). Wir begrüßen Bewerberinnen und Bewerber mit Fachkenntnissen in einem oder mehreren Clustern des HPI, die unsere bestehenden Forschungs- und Lehraktivitäten synergetisch zu ergänzen.
Wir bieten Ihnen eine attraktive und abwechslungsreiche Position innerhalb der dynamischen und kooperativen Gemeinschaft des HPI. Die Stelle ist mit verlässlicher Finanzierung sowie umfangreichen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung Ihrer Forschung verbunden, bietet den Austausch mit besonders leistungsstarken Studierenden und eröffnet Möglichkeiten zur Mitge-staltung der strategischen Entwicklung des Instituts. Unser Campus ist großzügig angelegt, grün und mit modernster Technologie ausgestattet – gelegen in Potsdam, nur wenige Minuten von Berlin entfernt. Die HPI School of Design Thinking und unser Entrepreneurship-Hub („HPI Engine“) sind ebenfalls auf dem Campus angesiedelt und unterstützen Studierende bei der Entwicklung von Produktideen und Geschäftsstrategien. Deutschkenntnisse sind zunächst nicht erforderlich.
Eine Berufung auf eine Juniorprofessur mit Tenure-Track (W1 TT, Jülicher Modell) ist möglich, wenn Sie Ihre herausragende Promotion vor nicht mehr als sechs Jahren abgeschlossen haben (Verlängerungen sind bei Kinderbetreuungs- oder Pflegezeiten mit entsprechenden Nachweisen möglich). Während der anfänglich befristeten Ernennungsphase von bis zu sechs Jahren haben Sie die Möglichkeit, Ihr Forschungs- und Lehrprofil weiter auszubauen, um sich für eine unbefristete Professur zu qualifizieren. Eine anschließende Evaluation erfolgt rechtzeitig vor Ablauf der befristeten Juniorprofessur (einschließlich der Bewährungsfeststellung ge-mäß § 48 Brandenburgischem Hochschulgesetz (BbgHG)). Bei positiver Evaluation wird die Stelle ohne neues Berufungsverfahren in eine unbefristete Professur (W2 oder W3) umgewandelt. Bewerber:innen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 a BbgHG bereits erfüllen, können in diesem Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Alternativ ist eine Berufung auf eine zunächst befristete W2-Professur im Thüringer Modell möglich, wenn Sie bereits seit einiger Zeit als Postdoktorand:in oder Juniorprofessor:in tätig sind und nach Ihrer herausragenden Promotion eigenständig publiziert haben. Neben Lehrerfahrung sollten Sie auch Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement, z. B. in Drittmittelprojekten, vorweisen können. Bei positiver Evaluation nach fünf Jahren wird Ihnen eine unbefristete Professur (W2 oder W3) übertragen.
Wir erwarten ausgewiesene Expertise in Computer Science und eine Spezialisierung in einem der sechs genannten Cluster: Data and AI, Digital Health, Foundations, Security, Systems und Business sowie Society. Darüber hinaus wird erwartet, dass Sie zur Weiterentwicklung der strategischen Ziele des HPI beitragen, indem Sie zusätzlich zu Ihrer Eignung für die Position Exzellenz in der Forschung und Erfahrung in der Lehre nachweisen.
Die Bewerbungsgespräche sind für Januar 2027 auf unserem Campus Griebnitzsee geplant.
Für Fragen steht Ihnen das Dekanat der Digital Engineering Fakultät () gern zur Verfügung.
• Berufung auf W 1
Die gemeinsame Berufung erfolgt nach dem „Jülicher Modell“ mit einer Lehrverpflichtung entsprechend BbgHG an der Universität Potsdam.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen des § 47 BbgHG. Das Berufungsverfahren wird nach § 42 BbgHG durchgeführt. Rechtzeitig vor Ablauf der zunächst befristeten Juniorprofessur (inkl. Feststellung der Bewährung gem. § 48 BbgHG) wird eine weitere Evaluierung durchgeführt. Im Falle einer positiven Evaluation erfolgt eine Übernahme auf eine unbefristete Professur (Tenure Track) ohne erneutes Berufungsverfahren.
Personen, die die Einstellungsvoraussetzungen für eine Universitätsprofessur gemäß § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a BbgHG erfüllen, können im Rahmen dieses Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden.
• Berufung auf W 2
Die gemeinsame Berufung erfolgt nach dem „Thüringer Modell“ mit einer Lehrverpflichtung entsprechend dem BbgHG an der Universität Potsdam.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Nr. 4 Buchst. a und c BbgHG. Das Berufungsverfahren wird nach § 42 BbgHG durchgeführt.
Die Universität Potsdam und das HPI schätzen ihre Vielfalt und verfolgen die Ziele der Chan-cengleichheit und Diversität gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die Universität und das HPI haben sich das strategische Ziel gesetzt, den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre deutlich zu erhöhen. Darum freuen sich die Universität Potsdam und das HPI auf die Bewerbung von qualifizierten Wissenschaftlerinnen. Schwerbehinderte Personen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Betreuungszeiten werden bei der Würdigung des wissenschaftlichen Werdeganges berücksichtigt. Eine Umsetzung der Gleichstellungs- und Diversitätsstandards im jeweiligen Arbeitsbereich wird erwartet.
Wir unterstützen neu berufene Professor:innen durch einen Dual Career Service und Coachingangebote.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung unter Angabe von bis zu zwei Clustern sowie der Besoldungsgruppe (W 1 oder W 2), für die Sie sich bewerben, zusammen mit den entsprechenden Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Publikationsverzeichnis, Promotionsurkunde, Lehr- und Forschungskonzepte, Verweise auf eine Auswahl Ihrer drei besten Arbeiten, Lehrbewertungen und ein Lehrvideo) bis zum 31. Oktober 2026 über den Online-Bewerbungsbutton ein. Weitere Informationen finden Sie unter .
Gemäß dem Landesbeamtengesetz muss vor einer endgültigen Einstellung und Berufung in ein Beamtenverhältnis im Land Brandenburg eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde (sog. Regelanfrage) durchgeführt werden. Information über die Zulässigkeit und das Verfahren finden Sie .