ID: 26.141
Humanwissenschaften
Klinische Neuropsychologie und Neuropsychologische Psychotherapie
Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz für Neuropsychologie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Jennifer Randerath unterstützt die Forschung und Lehre der Professur. Die Gesetzesreform im Bereich der neuen Psychotherapiestudiengänge bringt den Ausbau der Hochschulambulanzen für Psychotherapie mit sich, denn hier sollen die Lehrtherapien für die Psychotherapie-Studierenden bereitgestellt und neue Behandlungsformen erforscht werden, sowie Weiterbildungsangebote erfolgen. Mit dem neuen Zweig der Klinischen Neuropsychologie und Neuropsychologischen Psychotherapie an der Universität Regensburg wollen wir das Angebot schrittweise erweitern und die Versorgung für unsere Patienten und Patientinnen mit kognitiven und affektiven Folgen von Hirnschädigungen und -erkrankungen verbessern. Unsere Ambulanz hat das Ziel als Weiterbildungsstätte den Nachwuchs zu fördern. Der Antrag zur Anerkennung der Weiterbildungsermächtigung (VT, NP) ist in Vorbereitung.
EckpunkteBeginn:
01.11.2026
Umfang:
Teilzeit 20 h / Woche
Vergütung:
TV-L E14
Befristung:
für ein Jahr*
Die Universität Regensburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Die Universität Regensburg setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein (nähere Informationen unter ).
Bei im Wesentlichen gleicher Eignung werden schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt eingestellt. Bitte weisen Sie auf eine vorliegende Schwerbehinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin.
Bitte beachten Sie, dass wir Kosten, die bei einem etwaigen Vorstellungsgespräch für Sie anfallen sollten, nicht übernehmen können.
Für Auskünfte steht Ihnen Frau Prof. Dr. Jennifer Randerath (E-Mail: ) zur Verfügung. Bewerbungen sind mit üblichen Unterlagen bis spätestens 03.07.2026 ausschließlich über den unten stehenden Bewerbungsbutton möglich.
*Hinweis zur Befristung:
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befristet ist, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis zum Freistaat Bayern gestanden haben bzw. derzeit stehen, nicht berücksichtigt werden.