Einrichtung: Fakultät für Rechtswissenschaft, Strafrecht und Kriminologie, Rechtsphilosophie und Strafrecht
Wertigkeit: EGR. 13 TV-L
Arbeitsbeginn: 01.01.2027, befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren (auf der Grundlage von § 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz)
Bewerbungsschluss: 07.10.2026
Arbeitsumfang: Teilzeit
Wochenstunden: 50 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
Zu Ihren Aufgaben gehören wissenschaftliche Dienstleistungen vorrangig in der Forschung und der Lehre. Es besteht Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterbildung, insbesondere zur Anfertigung einer Dissertation; hierfür steht mindestens ein Drittel der jeweiligen Arbeitszeit zur Verfügung.
Lehrstuhlarbeit: Wissenschaftliche Unterstützung der Professur bei Projekten in Forschung und Lehre im Strafrecht sowie schwerpunktmäßig in der Rechtsphilosophie.
Lehrtätigkeit: Durchführung einer eigenen Lehrtätigkeit im Umfang von 2,25 Lehrveranstaltungsstunden (LVS) (z. B. durch die Leitung von Arbeitsgemeinschaften oder die Mitwirkung im Schwerpunktbereich Grundlagen des Rechts).
Forschung: Mitwirkung an der Organisation von wissenschaftlichen Tagungen, der Vorbereitung von Publikationen und den laufenden Forschungsprojekten des Lehrstuhls.
Qualifikation: Eigenständige Forschung mit dem Ziel der Promotion, einschließlich der Möglichkeit zur Veröffentlichung eigener Beiträge.
Abschluss eines den Aufgaben entsprechenden Hochschulstudiums.
Ausbildung: Ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (Erste Juristische Prüfung; der geforderte Abschluss muss spätestens zum Einstellungstermin vorliegen).
Fachkenntnisse: Ausgewiesenes Interesse und vertiefte Vorkenntnisse im Bereich der Rechtsphilosophie, der Rechtstheorie oder der juristischen Grundlagenforschung (beispielsweise nachgewiesen durch einen entsprechenden Schwerpunktbereich, Seminararbeiten oder eine rechtsphilosophische Abschlussarbeit).
Kompetenzen: Freude an der vertieften Auseinandersetzung mit theoretischen und konzeptionellen Fragestellungen des Rechts sowie die Fähigkeit zur verständlichen Vermittlung komplexer Lehrinhalte an Studierende.
Sprachkenntnisse: Sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache sowie ein sicherer Umgang mit englischsprachiger Fachliteratur.
Sichere Vergütung nach Tarif
Weiterbildungsmöglichkeiten
Betriebliche Altersvorsorge
Attraktive Lage
Flexible Arbeitszeiten
Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Gesundheitsmanagement, EGYM Wellpass
Bildungsurlaub
30 Tage Urlaub/Jahr
Die Exzellenzuniversität Hamburg gehört zu den forschungsstärksten Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen Deutschlands. Durch Forschung und Lehre, Bildung und Wissenstransfer auf höchstem Niveau fördern wir die Entwicklung einer neuen Generation verantwortungsbewusster Weltbürger:innen, die den globalen Herausforderungen unserer Zeit gewachsen ist. Mit unserem Leitmotiv „Innovating and Cooperating for a Sustainable Future in a Digital Age“ gestalten wir die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnerinstitutionen in der Metropolregion Hamburg und weltweit. Wir laden Sie ein, Teil unserer Gemeinschaft zu werden, um gemeinsam mit uns einen nachhaltigen und digitalen Wandel für eine dynamische und pluralistische Gesellschaft zu gestalten.
Die Universität Hamburg engagiert sich für Chancengerechtigkeit. Vielfalt bereichert unser universitäres Leben in Studium, Forschung, Lehre, Bildung und am Arbeitsplatz. Wir begrüßen daher alle Bewerbungen, unabhängig von Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, ethnischer und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung sowie Behinderung oder Erkrankung.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz: Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen ( und ).
Prof. Dr. Jochen Bung
Barbara Fisz
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239
07.10.2026
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