Die Staatliche Hochschule für Gestaltung (HfG) Karlsruhe ist eine international anerkannte Kunsthochschule mit einer einzigartigen Verknüpfung von künstlerischen, gestalterischen und theoretischen Fächern.
Die HfG bietet ihren circa 360 Studierenden ein vielseitiges Studienangebot aus Ausstellungsdesign und Szenografie, Produktdesign, Kommunikationsdesign sowie Medienkunst, Kunstwissenschaft und Medienphilosophie mit den Abschlüssen Diplom und Magister. Zudem besitzt sie das Promotions- und Habilitationsrecht. International namhafte Professor*innen stehen für eine exzellente, global vernetzte Lehre und Forschung. Darüber hinaus bieten die bestens ausgestatteten Studios und Werkstätten eine hervorragende Infrastruktur für eine lebendige, inter- und transdisziplinäre Kultur des Lehrens, Lernens und experimentellen Forschens. Insgesamt sind an der HfG Karlsruhe circa 100 Personen beschäftigt, davon rund 45 in zentraler Verwaltung und technischem Dienst.
Wesentlich ist auch die Kooperation der Hochschule mit dem unmittelbar benachbarten ZKM | Zentrum für Kunst und Medien Karlsruhe.
An der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe ist zum 01.10.2027 die Stelle der*des
zu besetzen.
Dieder Kanzlerin ist gemäß § 16 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) hauptamtliches Mitglied des kollegialen Rektorats und verantwortet insbesondere die Wirtschafts- und Personal-verwaltung der Hochschule. Die Position umfasst zugleich die Funktion als Beauftragte*r für den Haushalt sowie die Leitung der zentralen Verwaltungs- und Infrastrukturbereiche der Hochschule.
Für die HfG wird eine engagierte und entscheidungsfreudige Persönlichkeit mit Integrationsgeschick und Sensibilität für die künstlerischen, wissenschaftlichen und strukturellen Aspekte der Hochschule gesucht.
Dieder Kanzlerin
Dieder Kanzlerin muss über einen Hochschulabschluss verfügen und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lassen, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein (gemäß § 17 Absatz 5 LHG).
Wünschenswert sind
Die Bereitschaft zur Verlagerung des Lebensmittelpunktes in den Raum Karlsruhe wird erwartet.
Dieder Kanzlerin wird in einer gemeinsamen Sitzung von Hochschulrat und Senat gewählt. Sieer wird zurzum Beamtin*en auf Zeit gewählt; alternativ erfolgt die Anstellung in einem befristeten Dienstverhältnis. Die Amtszeit beträgt mindestens sechs und maximal acht Jahre. Die Amtszeit wird durch den Hochschulrat festgelegt. Die Wiederwahl ist möglich. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe W2 ausgewiesen. Eine Funktionsleistungszulage kann gewährt werden.
Die HfG wertschätzt Vielfalt und begrüßt daher Bewerbungen von Menschen aller Geschlechter, Nationalitäten, ethnischen und sozialen Hintergründen, Religionen/Weltanschauungen, sexuellen Orientierungen und Identitäten. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und fordert insbesondere Frauen auf, sich zu bewerben. Bewerber*innen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Sozialgesetzbuches IX werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Amtsinhaber beabsichtigt, sich erneut zu bewerben.
Bitte reichen Sie die üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Tätigkeits-nachweise) über das Online-Bewerbungsformular (https://hfg-karlsruhe.de/hochschule/stellen/) bis zum 06.09.2026 ein.
Für Auskünfte steht Ihnen Andreas Weidemann, vertretend für den Vorsitzenden der Findungs-kommission, zur Verfügung (Geschäftsstelle Hochschulrat, hochschulrat@hfg-karlsruhe.de). Informationen zur HfG Karlsruhe finden Sie unter www.hfg-karlsruhe.de. Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Bearbeitung Ihrer übermittelten personenbezogenen Daten zu. Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DSGVO können unserer Homepage, Bereich „Offene Stellen“ (https://hfg-karlsruhe.de/hochschule/stellen/), entnommen werden.