Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart zeichnet sich durch ihr einzigartiges, vielfältiges Fächerspektrum aus. 22 Studiengänge und 32 Werkstätten in den Bereichen Architektur, Design, Kunst, Künstlerisches Lehramt, Konservierung-Restaurierung und der Kunstwissenschaften-Ästhetik bieten rund 850 Studentinnen ein weites Feld an Fächern und Forschungsmöglichkeiten in den freien und angewandten Künsten. Die ABK Stuttgart hat einen Jahresetat von ca. 14 Mio. Euro und etwa 180 Beschäftigte, davon 50 Professorinnen. Die Akademie steht für Interdisziplinarität, Diversität und Weltoffenheit. Künstlerische und experimentell-forschende Ansätze sowie innovatives und zukunftsweisendes Denken zeichnen ein Studium an der ABK Stuttgart aus. An der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist zum Wintersemester 2026/ 2027 eine
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit herausragendem künstlerisch-gestalterischem Profil und eigenständigem Werk sowie umfassender Erfahrung in der Lehre von Gestaltungs- und Entwurfsgrundlagen im Kontext Architektur und/oder Industrial Design. Die Person zeichnet sich durch eine klar konturierte gestalterische Haltung und die Fähigkeit zur interdisziplinären Lehre und Vermittlung aus.
Das Aufgabengebiet umfasst die Leitung der Klasse Grundlagen der Gestaltung für die Studierenden im 1. Studienjahr der Studiengänge B. A. Architektur und Diplom Industrial Design, sowie weitere Lehrangebote. Im Zentrum stehen die Entwicklung grundlegender gestalterischer Kompetenzen, die Einführung in Methoden und Strategien des Entwerfens sowie die Förderung analytischer und reflexiver Arbeitsweisen. Die Lehre soll Studierende dabei unterstützen, verantwortungsbewusste Entwurfshaltungen zu entwickeln, die künstlerische, gesellschaftliche und ökologische Dimensionen berücksichtigen und aus einem ausgewogenen Verhältnis von Theorie und Praxis bestehen. Die Professur steht in organisatorischer und inhaltlicher Absprache mit der Professur Grundlagen des Designs und Prototyping. Die Mitwirkung in Gremien der Selbstverwaltung der Hochschule, sowie die Beteiligung an interdisziplinären Projekten und Forschung wird erwartet.
Neben den der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ergeben die Einstellungsvoraussetzungen sich aus den Regelungen des § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg sowie spezifisch:
Die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart hat sich in ihrem Gleichstellungsplan zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und dem Erhalt des ausgeglichenen Geschlechterverhältnisses im Bereich des künstlerisch-wissenschaftlichen Personals verpflichtet. Daher werden Frauen* und Angehörige unterrepräsentierter Gruppen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Menschen mit Behinderung werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Wenn die dienstrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in ein Beamt*innenverhältnis nicht vorliegen, kann auch eine Einstellung in einem außertariflichen Beschäftigungsverhältnis erfolgen.
Einzureichen sind elektronische Bewerbungen (Gesamt-PDF, maximal 25 MB) mit folgenden Dokumenten:
Die Bewerbungen sind bis spätestens 30. März 2026 über unser einzureichen.
Die Anhörungen der eingeladenen Bewerber*innen werden voraussichtlich im Juni 2026 stattfinden.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Personal unter .
Informationen über die ABK und ihre aktuellen Projekte finden Sie unter .