Die Münchner Volkshochschule GmbH sucht zum nächstmöglichen Termin eine
Sachbearbeitung (w/m/d) für das Fachgebiet "Studium Generale"
Umfang
20,00 - 24,00 Wochenstunden
Befristung
nein
Vergütung
nach TVöD EG 7
Beginn
sofort
Ihr Aufgabenbereich:
- Organisatorische Betreuung der Kurse und Veranstaltungen
- Betreuung von Dozierenden, Vertragswesen und Honorarabrechnung
- Beratung von Teilnehmenden und Interessierten inklusive Anmeldung
- Administrative Unterstützung der Fachgebietsleitung in der Programmplanung
- Unterstützung bei der Anlage und Durchführung von Online- und Hybridkursen
- Mithilfe bei Sonderveranstaltungen, Infoveranstaltungen und Werbemittelerstellung
- Unterstützung des Programmbereichs in Organisations- und Verwaltungsaufgaben
Wir wünschen uns von Ihnen:
- Abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen oder Verwaltungsbereich bzw. einschlägige, mehrjährige Berufserfahrung
- Freundliche und serviceorientierte Haltung
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit
- Selbstständige, strukturierte und effiziente Arbeitsweise
- Gute Kenntnisse und Fähigkeiten in der Büroorganisation
- Gute EDV-Kenntnisse
- Bereitschaft zur Einarbeitung in die Verwaltungssoftware Kufer SQL sowie Software für Online-Unterricht (wie Moodle, Webex) und Content Management (Newsletter)
Wir bieten Ihnen:
- Betriebliche Altersversorgung
- Fahrtkostenzuschuss (M-Zone / Deutschlandticket)
- Flexible Arbeitszeitmodelle und Möglichkeit zum Home Office
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Mitarbeitenden-Kontingent zum Besuch von MVHS-Kursen
- Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Jetzt bewerben bis zum 02.04.2026
Fragen?
Ihre Ansprechpersonen:
- Dr. Robert Mucha, Programmbereichsleitung Mensch, Politik & Gesellschaft, Telefon (089) 48006-6560
- Yeliz Dogangüzel, Personalbereich, Telefon (089) 480066237
Hinweise:
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.