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Münchner Volkshochschule GmbH

Münchner Volkshochschule GmbH
Vollzeit, Teilzeit
München
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Die Münchner Volkshochschule GmbH sucht zum 14.09.2026 befristet bis zum 31.08.2027 mit der Option auf Verlängerung eine

Lehrkraft (m/w/d) für DaZ und Mathematik

Umfang

39,00 Wochenstunden

Befristung

31.08.2027

Vergütung

nach TVöD EG 11

Beginn

14.09.2026

Im Projekt STARTEN in Schule und Beruf im Programmbereich Jugend und Ausbildung können Jugendliche und junge Erwachsene mit Flucht- oder Migrationserfahrung und Bedarf in DaZ den Erfolgreichen oder Qualifizierenden Mittelschulabschluss erwerben.

Ihr Aufgabenbereich:

  • Vorbereitung junger Neuzugewanderter auf den Erfolgreichen Mittelschulabschluss bzw. Qualifizierenden Mittelschulabschluss im Fach DaZ
  • Unterricht in den Fächern DaZ und Mathematik
  • Klassenleitung mit Koordinationsaufgaben
  • Kontinuierliche Lernstandsberatung
  • Lernbegleitung und Lernplanentwicklung der Teilnehmer*innen
  • Konflikt- und Krisenmanagement im Team mit den Sozialpädagog*innen
  • Organisatorische und verwaltende Tätigkeiten

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Studium DaZ oder Lehramt Deutsch oder vergleichbaren Qualifikationen
  • Unterrichtserfahrung in DaZ und Mathematik

Wir bieten Ihnen:

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Zuschuss zu den Kosten MVV (M-Zone)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Mitarbeitenden-Kontingent für den Besuch von MVHS-Kursen
  • Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • 39,00 Wochenstunden, Teilzeitbeschäftigung ist möglich (auch in Form von Jobsharing-Modell)

Der Unterrichtsort befindet sich im Gasteig HP8, Hans-Preißinger-Str. 4b in München

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Jetzt bewerben bis zum 22.07.2026

Fragen?

Ihre Ansprechperson für fachliche Fragen: Frau Hedwig Fuß (089) 48006-6511 Leitung Projekt STARTEN

Für personaltechnische Auskünfte wenden Sie sich an Herrn Tobias Wilde (089) 48006-6123

Hinweise:
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.