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Münchner Volkshochschule GmbH

Münchner Volkshochschule GmbH
Vollzeit, Teilzeit
München
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Die Münchner Volkshochschule GmbH sucht zum nächstmöglichen Termin auf 2 Jahre befristet eine*n

Erzieher*in (m/w/d) für das Team des Kinderhauses am Max-Weber-Platz

Umfang

28,00 - 30,00 Wochenstunden

Befristung

auf 2 Jahre

Vergütung

nach TVöD EG S8b

Beginn

sofort

Ihr Aufgabenbereich:

  • Gestaltung des Tagesablaufes für Kinder ab 18 Monaten bis zum Schuleintritt
  • Sprachförderung
  • Interkulturelle Erziehung
  • Begleitung der Kinder in der ganzjährigen Eingewöhnungsphase
  • Arbeiten nach dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP)
  • Wertschätzende Elternarbeit

Wir wünschen uns von Ihnen:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in oder Abschluss in der Sozialpädagogik oder eine andere gleichwertig anerkannte Ausbildung
  • Kenntnis und Erfahrung in der Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans (BEP) in der Arbeit
  • Hohe Kommunikations- und Teamfähigkeit, interkulturelle Kompetenz und eine strukturierte, selbstständige Arbeitsweise
  • Zuverlässigkeit, Koordinationsfähigkeit und Organisationstalent
  • Hohe Flexibilität und Belastbarkeit

Wir bieten Ihnen:

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Zuschuss zu den Kosten MVV (M-Zone)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement
  • Mitarbeitenden-Kontingent für den Besuch von MVHS-Kursen
  • Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Vergütung nach TVöD-Sozial und Erziehungstarif (EG S8b)

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!

Jetzt bewerben bis zum 23.03.2026.

Fragen?

Ihre Ansprechpersonen:

  • Katja Jünger, Leitung Kinderhaus. Bei Fragen, ob Ihre Ausbildung den gesetzlichen Anforderungen entspricht melden Sie sich bitte bei Frau Jünger (Tel: 089/480066550 oder ).
  • Yeliz Celik, Personalbereich, Tel.: (089) 48006-6988

Hinweise:
Bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden schwerbehinderte Menschen bevorzugt ebenso Frauen, solange und soweit eine Unterrepräsentanz im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes vorliegt. Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nach den Bestimmungen des Datenschutzes vernichtet.