An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences - ist im Fachbereich Landschaftswissenschaften und Geomatik eine
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Die Aufgaben der ausgeschriebenen Professur umfassen im Wesentlichen die anwendungs-orientierte Lehre für die Studiengänge Naturschutz und Landnutzungsplanung (Bachelor) und Landnutzungsplanung (Master) sowie Forschungsarbeiten im Rahmen des Fachgebietes. Die Schwerpunkte liegen dabei auf einer landschafts- und landeskundlichen Wissensvermittlung der Bodenkunde, Gewässerkunde, Geomorphologie und Klimatologie im Kontext der mittel-europäischen Kulturlandschaft. Die Lehrveranstaltungen beinhalten aktuell Vorlesungen, Seminare, Labor- und Geländepraktika, sowie Projektarbeiten und Exkursionen. Die Zusammenarbeit mit den anderen Professuren der Studiengänge, sowie den Nachbarstudien-gängen, z.B. Landschaftsarchitektur oder Geoinformatik, wird als selbstverständlich angesehen.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die in der Lage ist, das theoretische und methodische Wissen in den genannten Bereichen in landschaftskundlichen Zusammenhängen, anwendungsbezogener Lehre und einem projektorientierten Studium anzuwenden. Erwartet wird ein Studium der Geographie, Geowissenschaften, Geoökologie oder verwandter Disziplinen mit Promotion in den für die Professur relevanten Aufgabenfeldern.
Erwartet werden:
Folgende Kompetenzen und Kenntnisse ergänzen idealerweise Ihr Profil:
Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. David Vollmuth, Telefon: 0395/ 5693-4526 zur Verfügung.
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professorinnen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/die Professorin wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien, beruflichem Werdegang unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 30.06.2026.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.