An der Hochschule Neubrandenburg – University of Applied Sciences - ist im Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung eine
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Der/die Bewerber*in soll das Fachgebiet Diversität, Inklusion und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in den Studiengängen (Bachelor/Master) des Fachbereiches Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung in Forschung und Lehre vertreten. Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:
Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einem abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit, Rehabilitationswissenschaft, Erziehungswissenschaft, Heilpädagogik oder einem fachlich nahen Gebiet. Vorausgesetzt wird zudem eine einschlägige Promotion. Erfahrungen mit partizipativen oder teilhabeorientierten Forschungs-ansätzen sind erwünscht. Weiterhin gelten die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen nach § 58 ff Landhochschulgesetz Mecklenburg - Vorpommern.
Für Rückfragen steht Ihnen Prof. Dr. Andreas Speck, Telefon: 0395/5693-5505 zur Verfügung.
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V), wobei gemäß § 58 (1) Nr. 4c) LHG M-V besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vorzuweisen sind, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Die Einstellungsvoraussetzung für Professorinnen ist gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 3 neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Der/die Professorin wird, soweit sie/er in das Beamtenverhältnis berufen wird, nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes zur/zum Beamt*in auf Zeit oder auf Lebenszeit ernannt (§ 61 Abs. 1 LHG M-V). Zur Feststellung der pädagogischen Eignung ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen. Die Hochschule Neubrandenburg strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Wissenschaftsbereich an und fordert deshalb insbesondere Frauen zur Bewerbung auf. Gemäß § 7 Abs. 2 des Gleichstellungsgesetzes M-V (GIG M-V) kann der Arbeitsplatz in Teilzeit besetzt werden, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Hochschule Neubrandenburg ist seit 2015 Mitglied im Best Practice-Club und hat die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Gleichzeitig hat sie sich verpflichtet, anspruchsvolle Standards der Familienorientierung für eine bessere Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Wissenschaft mit Familienaufgaben zu verfolgen und umzusetzen. Chancengleichheit ist Bestandteil der Personalpolitik der Hochschule Neubrandenburg. Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderungen sowie Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. Migrationshintergrund sind daher ausdrücklich erwünscht.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Senden Sie Ihre aussagefähigen Unterlagen zusammen mit dem bitte ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien ab dem Abitur, beruflichem Werdegang mit Arbeitsverträgen, Arbeitszeugnissen und Praxisnachweisen unter Angabe der o.g. Kennziffer bis zum 31.08.2026.
Alle Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
Bewerbungskosten werden im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht erstattet.