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Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden

Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden
Teilzeit
Dresden
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Exzellenz. Innovation. Gemeinschaft. – Dafür steht die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. Knapp 1300 Personen aus mehr als 60 Ländern – ca. 750 Studierende, 150 Schülerinnen und Schüler des Sächsischen Landesgymnasiums für Musik sowie 400 Mitarbeitende – engagieren sich gemeinsam in einem inspirierenden Miteinander auf einem modernen Campus für die Tradition und Zukunft der Musik sowie einen gelebten Austausch zwischen Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft. Auf diese Weise wirkt die HfM Dresden als eine der international herausragenden Musikhochschulen nachhaltig in die Region und in die Welt.

An der HfM Dresden ist voraussichtlich zum 01.04.2027 in der Fakultät II eine

Professur für Music Production (Besoldungsgruppe: W2, Stellenumfang: 50 %)

zu besetzen.

Die Professur verantwortet den neuen Studiengang Master of Innovative Music Production in konzeptioneller Entwicklung, Aufbau und Leitung. Dieser soll sich vornehmlich an Absolventinnen künstlerischer und pädagogischer Studiengänge richten, kreative Produzentinnen im breiten Betätigungsfeld der zeitgemäßen Musikproduktion zwischen populärer Musik, elektronischer Musik, Jazz, Neuer Musik, audiovisueller Kunst und angrenzenden Disziplinen anziehen und ausbilden sowie die Entwicklung und Durchführung kreativer, innovativer, inter- und transdisziplinärer Projekte inner- und außerhalb der HfM Dresden fördern.

Das Aufgabenfeld der Professur umfasst unter anderem:

  • Lehre im Bereich Musikproduktion (z.B. zu den Themen Mixing und Mastering digitaler Produktionen, zum Aufnehmen und Produzieren akustischer und elektronischer Musik, zu technischer Gehörbildung, zu experimentellen Produktionsformen im Studio und auf der Bühne, zu Songwriting, Sampling, Beatmaking etc.)
  • Betreuung studentischer Produktionen und Projekte
  • Inhaltlich-organisatorische Verantwortung für den neuen Studiengang Master of Innovative Music Production

Die Lehrverpflichtung ergibt sich aus § 4 (4) HSDAVO und beträgt bei einer künstlerischen Professur (50 %) in der Regel 10 Semesterwochenstunden.

Die sonstigen Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 59 SächsHSG. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft, sich aktiv in der Selbstverwaltung und den Gremien der Hochschule zu engagieren.

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes künstlerisches oder technisches Hochschulstudium
  • herausragende künstlerische und technische Qualifikation sowie umfangreiche Erfahrung mit Musik- und Medienproduktion in großer stilistischer Bandbreite
  • Erfahrung mit projekt- und teamorientierter Arbeit, interdisziplinären Projekten und aktuellen Musikkulturen
  • Expertise in aktuellen Produktionsumgebungen, digitalen Tools und innovativen Produktionsformen sowie Interesse an technologischen Entwicklungen der Musikproduktion
  • Kenntnisse in Sounddesign und elektronischer Musikproduktion
  • mehrjährige Lehrerfahrung, vorzugsweise im Hochschulkontext oder in vergleichbaren Ausbildungszusammenhängen

Erwünscht sind darüber hinaus:

  • Vernetzung mit nationalen und internationalen Akteur*innen der Musik- und Kreativwirtschaft
  • Kenntnisse in Videoproduktion, audiovisuellen Formaten, digitaler Kommunikation und Social Media
  • Erfahrungen mit Immersive Audio-Formaten (z. B. Dolby Atmos o.ä.)
  • Erfahrungen in der Beantragung/Einwerbung von Fördermitteln/Drittmitteln

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 11.10.2026 unter dem Stichwort „Professur für Music Production“ über das Online-Bewerbungsportal der HfM Dresden einzureichen und umfassen:

  • Motivationsschreiben (max. zwei DIN A4-Seiten)
  • Lebenslauf (Care-Tätigkeiten können angegeben werden und werden bei der Feststellung des akademischen Alters berücksichtigt)
  • Nachweise über die Lehrerfahrung
  • Urkunde des höchsten akademischen Grades
  • Konzeptpapier (max. drei DIN A4-Seiten) zu aus Ihrer Sicht relevanten Inhalten und Aspekten des zu entwickelnden Masterstudiengangs (z.B. aktuelle und zukünftige Entwicklungen der Musikproduktion und des Berufsfelds, praxisnahe und projektorientierte Lehre, Unterstützung der Studierenden bei der Entwicklung individueller künstlerischer Profile, inter-/transdisziplinäre Projekte im Hochschulkontext, außerhochschulische Kooperationen usw.)
  • Link zu einem Zusammenschnitt von selbstproduzierten Aufnahmen (insgesamt mindestens 10 bis maximal 15 Minuten)
  • falls vorhanden: Ergebnisse von Lehrevaluationen und/oder der Nachweis der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen in der Hochschuldidaktik

Von internationalen Bewerbenden ist ein angemessenes Sprachniveau (B2) bis spätestens zwei Jahre nach Dienstantritt nachzuweisen.

Bei erstmals Berufenen erfolgt die Einstellung in der Regel zunächst für die Dauer von zwei Jahren in einem befristeten Angestelltenverhältnis auf Probe (vgl. § 71 Abs. 2 SächsHSG).

Für Nachfragen steht Ihnen der Dekan der Fakultät II Herr Prof. Finn Wiesner unter zur Verfügung. Für Fragen und Unterstützung hinsichtlich der Gleichstellung steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät II Mirjana Rajic unter zur Verfügung.

Die Hochschule strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Kandidatinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.

Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Der Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; siehe auch § 32 BDSG).