Im Studiengang Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung von Kunst- und Kulturgut an der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist zum 01.10.2028 eine
Wissenschaftliche Professur (W3) für Archäometrie und naturwissenschaftliche Forschung in Kunsttechnologie, Konservierung und Restaurierung
zu besetzen.
Der grundständige Diplom-Studiengang bietet ein umfassendes und interdisziplinär ausgerichtetes Studienprogramm in hervorragend ausgestatteten Laboren, Ateliers und Werkstätten. Die ausgeschriebene Professur ist eine der tragenden Säulen des Studiengangs und der naturwissenschaftlichen Erforschung von Gemälden, polychromen Bildwerken und Raumausstattung, Kunstwerken der Moderne sowie Wandmalerei und Architekturoberfläche gewidmet.
Ihr Schwerpunkt liegt auf Conservation Science im Sinne der Anwendung, Überprüfung und Weiterentwicklung aktueller naturwissenschaftlicher Analysemethoden an Kunst- und Kulturgütern zur Lösung kunsttechnologischer, konservatorischer sowie kunst- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen. Ein wichtiger Teil der Forschung und Lehre sind Untersuchungen zu Alterungs- und Schadensprozessen bzw. zur Eignung und Dauerhaftigkeit von Materialien und Methoden der Konservierung und Restaurierung im Zusammenhang mit präventiver Konservierung. Als Querschnittsprofessur bietet sie praktische und theoretische Lehrveranstaltungen für alle drei Spezialisierungsrichtungen bzw. wird ein besonderer Wert auf eine gute Kooperation in Forschung und Lehre mit den anderen Professuren des Studienganges gelegt.
Wir bieten:
Ein gut vernetztes, motiviertes Team aus Lehrenden, Mitarbeitenden und Lehrbeauftragten, ein hervorragend ausgestattetes Labor für Mikroskopie, FTIR- und Raman-Mikrospektroskopie, REM-EDS, GC-MS, RFA und verschiedenen Materialprüfmethoden sowie sehr gute räumliche und technische Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Profilschärfung eines etablierten Lehr- und Forschungsgebietes.
Die Dienstaufgaben ergeben sich aus § 69 SächsHSG. Zu den Aufgaben der Professur gehören insbesondere:
Ihr Profil:
Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt. Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist.
Die Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammengefasst in der genannten Reihenfolge einzureichen: 1) Motivationsschreiben 2) tabellarischer Lebenslauf 3) Überblick über die bisherigen Forschungsleistungen 4) Verzeichnis der bisherigen Lehrtätigkeit 5) Lehrevaluationen 6) Lehr- und Forschungskonzept (je max. 3 Seiten) 7) Publikationsliste (wenn möglich mit ORCID-Link) 8) drei zentrale Publikationen als Volltext 9) Zeugnisse und Urkunden über akademische Grade.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt die Löschung Ihrer Daten nach den Vorgaben und Richtlinien des Datenschutzes. Weitere Informationen zum Datenschutz im Auswahlverfahren finden Sie unter