An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist das Amt
der Kanzlerin / des Kanzlers (m, w, d)
BesGr. A15 SächsBesG / E 15 TV-L
zum 1. August 2028 für eine Amtszeit von 8 Jahren zu besetzen. Weitere Amtszeiten sind möglich.
Die HfBK Dresden, 1764 als „Allgemeine Kunst-Academie“ gegründet, ist eine der ältesten Kunsthochschulen Europas von internationaler Ausstrahlung mit ca. 620 Studierenden in fünf Studiengängen. (-dresden.de)
Die Aufgaben der Kanzlerin / des Kanzlers sowie die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach dem Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG).
Die Kanzlerin / der Kanzler soll eine in der Verwaltung und in Wissenschaft oder Wirtschaft erfahrene Persönlichkeit sein, die mit dem Hochschulwesen vertraut ist.
Gemeinsam mit den Mitgliedern des Rektorates schafft die Kanzlerin / der Kanzler verlässliche Strukturen und zukunftsweisende Rahmenbedingungen, um die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschule im nationalen und internationalen Umfeld von Forschung sowie künstlerischer und wissenschaftlicher Lehre nachhaltig zu stärken und weiter auszubauen.
Die Kanzlerin / der Kanzler ist stimmberechtigtes Mitglied des Rektorates und leitet die Hochschulverwaltung nach dessen Richtlinien. Sie / er bewirtschaftet die vom Haushaltsgesetzgeber zugewiesenen Mittel, ist Dienstvorgesetzte/r des Personals in Verwaltung und Technik und verantwortlich für die Erfüllung der Aufgaben der Hochschule in allen Rechts-, Personal-, Verwaltungs-, Wirtschafts- und Haushaltsfragen.
Die Kanzlerin / der Kanzler wird nach dem Sächsischen Hochschulgesetz vom Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus des Freistaates Sachsen auf Vorschlag des Rektors nach Anhörung des Senates und im Einvernehmen mit dem Hochschulrat zur Beamtin auf Zeit / zum Beamten auf Zeit ernannt oder in einem befristeten Arbeitnehmerverhältnis beschäftigt.
Voraussetzungen:
Erwünscht sind folgende Erfahrungen:
Im Rahmen der Amtsführung werden erwartet:
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden fördert die Beschäftigung von Frauen auf allen Ebenen. Frauen werden daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Sie werden nach Maßgabe des SächsGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei gleicher Eignung der Vorrang gegeben. Der entsprechende Nachweis der Schwerbehinderung ist der Bewerbung beizufügen.
Der derzeitige Stelleninhaber wird sich um die Wiederernennung bewerben.
Die Bewerbergespräche werden voraussichtlich am 13. Januar 2027 stattfinden.
Auslagen (z.B. Bewerbungs-, Fahrt- und Übernachtungskosten) werden im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet.
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erfolgt die Löschung Ihrer Daten nach den Vorgaben und Richtlinien des Datenschutzes. Weitere Informationen zum Datenschutz im Auswahlverfahren finden Sie unter