Wir machen Zukunft.
Persönlich. Spannend. Nah.
Bei der Vertretung handelt es sich um eine Elternzeitvertretung. Die Anstellung erfolgt befristet in einem außertariflichen Angestelltenverhältnis. Die Vergütung bemisst sich nach dem Grundgehalt der Besoldungsgruppe W2. Das Lehrdeputat beträgt 9 SWS.
Sich bewerbende Personen müssen die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 47 Hochschulgesetz Baden-Württemberg erfüllen.
Darüber hinaus sind nachzuweisen:
Beruf und Familie in Einklang bringen: Bei uns kannst du Karriere machen, ohne die Familie aus den Augen zu verlieren.
Persönliche Weiterentwicklungmit internationalen Optionen durch Netzwerke, Vorträge und Angebote, die dich und die Lehre weiterbringen.
**Wir sind führend in ausgesuchten Forschungsbereichen:**Diese hochgradige Spezialisierung macht uns bedeutend.
Leben und Arbeit in der idealen Balance: Die Freiheit in Lehre und Forschung wird zu deinem Gewinn.
**Hochmoderne Labor-, Lehr- und Forschungseinrichtungen:**Das bedeutet Praxisbezug auf höchstem Niveau.
Natur und Kultur, Burgen und Schlösser, idyllisch und wunderschön:Die Schwäbische Alb ist einfach begeisternd.
Einstellungsvoraussetzungen nach § 47 Landeshochschulgesetz (LHG BW) für Professor:innen u.a.:
Abgeschlossenes Hochschulstudium, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (i.d.R. Promotion), pädagogische Eignung sowie mindestens fünfjährige berufliche Praxis, davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt für Professor:innen auf unserer im Bereich Stellenangebote.
Die Berufung in das Beamtenverhältnis richtet sich nach § 49 Abs. 1 in Verbindung mit § 50 Abs. 1 LHG.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen strebt eine Erhöhung ihres Frauenanteils an und fordert qualifizierte Frauen deshalb ausdrücklich auf, sich zu bewerben.