Studentische Hilfskraft für das Sprachenzentrum der FAU
Ihr Arbeitsplatz
Die Abteilung Medien und Autonomes Lernen betreut in erster Linie die Lehr- und Selbstlernmaterialien sowie die Unterrichtstechnik für den Unterricht am Sprachenzentrum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Für die intensive sprachliche Schulung verfügt die Abteilung über eigene, auf die Bedürfnisse der medialen Sprachdidaktik zugeschnittene Räume – die Sprachlabore. Der Abteilung angeschlossen ist das Selbstlernzentrum, in dem Studierende Räume und Ressourcen finden, um sich unabhängig von Sprachkursen oder über diese hinaus selbständig mit Fremdsprachen zu beschäftigen.
Wir haben einiges zu bieten: unsere Benefits
Ihre Aufgaben
Unterstützung des Teams bei der:
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Stellenzusatz
Hier gibts ergänzende Bemerkungen
21.10.2026
Studentische Hilfskraft für das Sprachenzentrum der FAU
02.11.2026
15,20 € pro Stunde
Gehaltsrange (brutto pro Jahr)
Teilzeit
8,0-9,0
Nach Vereinbarung
Bismarckstraße 10
91054 Erlangen
Christian Hagen
Tel.: +49 9131 85-26092
Mobil:
christian.hagen@fau.de
Wir bitten Sie, unsere Onlineplattform zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet.
Wegen der im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren zu erhebenden personenbezogenen Daten bitten wir Sie, unsere Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung unter zu beachten.
Die FAU versteht sich als moderner, weltoffener und familienfreundlicher Arbeitgeber. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität. Haben Sie eine Schwerbehinderung oder sind schwerbehinderten Personen gleichgestellt, so berücksichtigen wir Sie bei wesentlich gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt. Gerne können Sie bei uns in Teilzeit arbeiten, wenn durch Job-Sharing eine vollumfängliche Wahrnehmung des Aufgabenbereichs gewährleistet ist.
Bei Wunsch können Sie eine Person der Gleichstellung zum Bewerbungsgespräch hinzuziehen, ohne dass dadurch Nachteile für Sie entstehen.