Wir bieten an den Standorten Hagen, Iserlohn, Meschede, Soest und Lüdenscheid 70 Bachelor- und Masterstudiengänge an – auch berufsbegleitend und zusammen mit Bildungspartnern an weiteren Standorten. Mit ca. 10 000 Studierenden gehören wir zu den größten Fachhochschulen in NRW. Exzellente Lehre in persönlicher Arbeitsatmosphäre und überschaubaren Gruppen schafft gute berufliche Perspektiven für unsere Absolventinnen und Absolventen. Forschung und Entwicklung sind uns wichtig und regional, überregional und international ausgerichtet. In Lehre und Forschung genießen wir ein hohes Ansehen.
An der Fachhochschule Südwestfalen ist für den Einsatz in Arnsberg und Soest kurzfristig die folgende Position zu besetzen:
Wälder mit ihren zahlreichen Funktionen und Ökosystemleistungen, ihrer nachhaltigen Bewirtschaftung und der vielfältigen Nutzung sind von großer Bedeutung für die Natur, Gesellschaft und Wirtschaft. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen sind die unterschiedlichen Interessen bezüglich des Waldes besonders ausgeprägt, und die Waldbewirtschaftung ist eine komplexe Aufgabe. Angesichts der kaum vorhersehbaren Auswirkungen des Klimawandels auf die Waldökosysteme steht die Wald- und Holzwirtschaft vor großen Herausforderungen. Die Fachhochschule Südwestfalen (FH SWF) und der Landesbetrieb Wald und Holz NRW (LBWH) mit seinem Zentrum für Wald und Holzwirtschaft (ZWH) haben aufgrund des Ziels im aktuellen Koalitionsvertrag der nordrhein-westfälischen Landesregierung und des Kabinettsbeschlusses zum Antrag „Die Forschung zu Waldökosystemen in NRW stärken: Gründung eines wissenschaftlichen Instituts für Ökosystemleistungen des Waldes“ vom 18.12.2024 vereinbart, dass die beteiligten Einrichtungen das gemeinsame Ziel, Umsetzungsmöglichkeiten bezüglich der Einrichtung eines Wald-Hochschulinstituts (Arbeitstitel) prüfen, konzeptionell vorbereiten und unterstützende Maßnahmen ermitteln und umsetzen, die nachfolgend zur Gründung eines Hochschulinstituts führen. Hierzu wird eine Koordinationsstelle am ZWH in Arnsberg eingerichtet, für die jeweils eine Koordinatorin seitens der FH SWF und des LBWH eingestellt wird.
Für die FH SWF wird daher eine Koordinatorin gesucht, die*der im Anschluss an die Startphase nach Institutsgründung die wissenschaftliche Leitung des Hochschulinstituts gemeinsam mit einer weiteren Leitungsperson des LBWH für das ZWH übernimmt.
Gleichzeitig ist eine Berufung auf eine W2-Professur für Angewandte Waldwirtschaft am Fachbereich Agrarwirtschaft am Standort Soest beabsichtigt. Dafür müssen die Voraussetzungen gem. § 36 Hochschulgesetz NRW (HG) vorliegen. Die Regellehrverpflichtung von 18 Semesterwochenstunden (SWS) wird entsprechend der Aufgaben im Wald-Hochschulinstitut (Arbeitstitel) angemessen reduziert. In der dreijährigen Start- und Gründungsphase ist eine Lehrverpflichtung von 4 SWS vorgesehen.
Ihr Aufgabengebiet
umfasst (a) als Koordinator*in der Start- und Gründungsphase des Instituts (2025-2027) als wissenschaftliche Leitung insbesondere:
Die Aufgaben 1-3 sollen in enger Abstimmung mit derdem Koordinatorin des LBWH wahrgenommen werden.
umfasst (b) als Professor*in für Angewandte Waldwirtschaft:
Ihre Kompetenzen – wissenschaftlich fundiert und praxisnah
Wir bieten Ihnen
Die Einstellung erfolgt in der Regel für die Dauer eines Jahres zur Feststellung der pädagogischen Eignung durch Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe, sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Andernfalls wird ein für die Dauer eines Jahres befristetes privatrechtliches Dienstverhältnis begründet. Nach Feststellung der pädagogischen Eignung ist bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen; sofern ein privatrechtliches Dienstverhältnis begründet wurde, wird über die unbefristete Weiterbeschäftigung entschieden.
Wenn Sie Interesse an dieser Position haben, wenden Sie sich bitte für Fragen direkt an den Rektor über seine persönliche E-Mail-Adresse (prange.alexander@fh-swf.de). Vertraulichkeit wird selbstverständlich zugesichert.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 Teil 1 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Bitte bewerben Sie sich mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Publikationsverzeichnis, Forschungskonzept, Lehrkonzept, Liste der bisher durchgeführten Lehrveranstaltungen, Zeugniskopien u.a.) bis zum 06.01.2026 über unser Online-Bewerbungsportal.