Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist mit rund 33.000 Studierenden an neun Studienakademien und drei Campus sowie dem Center for Advanced Studies die größte Hochschule Baden-Württembergs. Gemeinsam mit 9.000 ausgewählten Unternehmen sowie sozialen und gesundheitsnahen Einrichtungen sorgt die DHBW für einen in Theorie und Praxis exzellent qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit.
Seit 1. Januar 2023 ist sie Teil der dualen European University EU4Dual.
Der Servicebereich Personal der DHBW ist für die Gestaltung und Weiterentwicklung des Employee Life Cycles verantwortlich. Er steuert die Personalarbeit, bündelt standortübergreifende Kompetenzen und Ressourcen und schafft harmonische Prozesse – DHBW weit, mit standardisierten und digitalen Instrumenten.
Als Ansprechpartner des Servicebereichs vor Ort an der Studienakademie Karlsruhe – mit ihren mehr als 3.000 Studierenden in den Studienbereichen Wirtschaft, Technik und Gesundheit – betreut das Team des örtlichen Personalservices Karlsruhe die Beschäftigten, die Führungskräfte sowie die Standortleitung umfassend, persönlich und direkt.
Folgende Stelle ist im örtlichen Personalservice in Karlsruhe zu besetzen:
Stellenbeginn:
nächstmöglicher Zeitpunkt
Arbeitsort:
Karlsruhe
Stellenumfang:
50 % (19,75 Stunden pro Woche)
Dauer:
unbefristet
Vergütung:
bis E 11 TV-L
Verfahrensnummer:
KA-26V08
Als Teil eines engagierten Teams übernehmen Sie die Personalsachbearbeitung der Tarifbeschäftigten in Wissenschaft, Technik und Verwaltung. Dazu gehören unter anderem die folgenden Aufgaben:
Sie haben Fragen?
Ansprechperson (fachlich):
Name: Herr Stephan Deyerler
E-Mail: stephan.deyerler@dhbw-karlsruhe.de
Ansprechperson (Personal):
Name: Frau Marisa Lang
E-Mail: marisa.lang@dhbw-karlsruhe.de
Das Bekenntnis der DHBW zu Vielfalt und Inklusion ist für unseren Erfolg von zentraler Bedeutung. Als Hochschule mit weltweiten Hochschulpartnerschaften und international tätigen Dualen Partnern wissen wir, dass unsere Studierenden und Mitarbeitenden ihr Potential nur dann voll ausschöpfen können, wenn sie die Freiheit haben, sie selbst zu sein.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Grundsätze des AGG werden beachtet.
Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten finden Sie unter: