Die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ist mit rund 33.000 Studierenden an neun Studienakademien und drei Campus sowie dem Center for Advanced Studies die größte Hochschule Baden-Württembergs. Gemeinsam mit 9.000 ausgewählten Unternehmen sowie sozialen und gesundheitsnahen Einrichtungen sorgt die DHBW für einen in Theorie und Praxis exzellent qualifizierten Fach- und Führungskräftenachwuchs in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit.
Seit 1. Januar 2023 ist sie Teil der dualen European University EU4Dual.
Karlsruhe, in der Rheinebene zwischen Pfälzer Bergen, Vogesen und Schwarzwald gelegen, ist eine junge Großstadt im Herzen Europas. Die TechnologieRegion Karlsruhe ist eine der leistungsfähigsten Regionen Europas. Sie zählt zu den führenden Wissenschafts- und High-Tech-Standorten. Derzeit sind an der DHBW Karlsruhe rund 3.200 Studierende in den Fakultäten Wirtschaft und Technik immatrikuliert.
Es ist folgende Stelle zu besetzen:
Stellenbeginn:
01.09.2026
Arbeitsort:
Karlsruhe
Stellenumfang:
100% (39,5 Wochenstunden)
Dauer:
3 Jahre
Vergütung:
gemäß TVA-L BBiG
Verfahrensnummer:
KA-26V03
Als Duale Hochschule vermitteln wir unseren Studierenden Wissen für einen optimalen Start in das Berufsleben. Daneben bieten wir jedoch auch Ausbildungsmöglichkeiten an. Im Bereich Büromanagement werden Sie in verschiedenen Bereichen der internen Verwaltung eingesetzt und erhalten einen Einblick hinter die Kulissen des Hochschulbetriebs.
Der Berufsschulunterricht findet an der Engelbert-Bohn-Schule in Karlsruhe statt.
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Ansprechperson:
Name: Herr Deyerler (Personalleitung)
E-Mail: stephan.deyerler@dhbw-karlsruhe.de
Ansprechperson:
Name: Martina Herzog (Ausbilderin)
E-Mail: martina.herzog@dhbw-karlsruhe.de
Das Bekenntnis der DHBW zu Vielfalt und Inklusion ist für unseren Erfolg von zentraler Bedeutung. Als Hochschule mit weltweiten Hochschulpartnerschaften und international tätigen Dualen Partnern wissen wir, dass unsere Studierenden und Mitarbeitenden ihr Potential nur dann voll ausschöpfen können, wenn sie die Freiheit haben, sie selbst zu sein.
Menschen mit Schwerbehinderung und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher fachlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Grundsätze des AGG werden beachtet.
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