trägt durch Forschung, Lehre und Wissenstransfer zur Lösung der großen Herausforderungen unserer Zeit auf den Gebieten Gesundheit, Umwelt und Kultur im Wandel, Ernährung und Energie bei. So sichert sie den Frieden und erhält die Lebensgrundlage zukünftiger Generationen.
Im Referat „Allgemeine personal- und tarifrechtliche Angelegenheiten“ des Geschäftsbereichs Personal werden die tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen von der Einstellung bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses umfänglich betreut. Hierfür suchen wir für einen befristeten Zeitraum einen
Geschäftsbereich Personal
Referat Allgemeine personal- und tarifrechtliche Angelegenheiten
Christian-Albrechts-Platz 4
24118 Kiel
19,35 Stunden (50%)
bis zur Entgeltgruppe 9b TV-L
(bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
zunächst bis 14.09.2026 mit der Option der Verlängerung für die Dauer einer anschließenden Elternzeit
08.05.2026
Bettina Sattler
0431-880 1040
Tobias Grigull
0431-880 7417
Bewerbungen auf anderem Wege können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel versteht sich als moderne und weltoffene Arbeitgeberin. Wir begrüßen Ihre Bewerbung unabhängig Ihres Alters, Ihres Geschlechts, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Identität. Wir fördern die Gleichberechtigung der Geschlechter. Frauen werden bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt. Mehr zu unseren Werten können Sie in unserem lesen.
Diese Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte des Landes Schleswig-Holstein und an externe Bewerber*innen.
Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein: Personen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Bei Vollzeitstellen ist Teilzeit grundsätzlich möglich. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.