Geschäftsführer Der Geschäftsführer führt die Geschäfte, vertritt das Studierendenwerk nach außen und ist Vorgesetzter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ihm steht das Hausrecht zu. Das Studierendenwerk wird durch den Geschäftsführer Herrn Dipl.-Betriebswirt (FH) Claus Dieter Kaiser M.A. vertreten.
Vertretungsversammlung Die Vertretungsversammlung beschließt die Satzung des Studierendenwerkes, wählt den Verwaltungsrat, berät und erörtert den Jahresabschluss.
Die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Vertretungsversammlung sind in § 8 StWG geregelt. Ihre Aufgaben sind die Beschlussfassung zur Satzung des Studierendenwerkes, die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Beratung des Jahresabschlusses.
Die Geschäftsordnung der Vertretungsversammlung finden Sie hier
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat bestellt, überwacht und berät den Geschäftsführer. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Feststellung des Wirtschaftsplanes, des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung, die Beitragsordnung, die Entlastung des Geschäftsführers, die Bestellung des Wirtschaftsprüfers und die Zustimmung zu außergewöhnlichen Rechtsgeschäften, Maßnahmen und Regelungen nach § 6 Studierendenwerksgesetz. Die Zusammensetzung und Kompetenzen des Verwaltungsrates sind in § 6 StWG und in § 2 und § 3 der Satzung geregelt.